Allgemeiner Teil
der Geschäftsbedingungen
der M. Hofmann GmbH
Otto-Hahn-Straße 21
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
-nachfolgend Anbieter genannt-
§ 1 Geltungsbereich
(01) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Verträge und werden gegebenenfalls durch besondere allgemeine Geschäftsbedingungen in Teilen ergänzt oder ersetzt. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Auftragsvergabe jeweils aktuelle Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Anbieter nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Anbieter unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden dessen Auftrag vorbehaltlos ausführt.
(02) In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und dem Anbieter zur Ausführung der Verträge geschlossen wurden, schriftlich niedergelegt. Etwaige mündliche Vereinbarungen werden erst durch ihre schriftliche Bestätigung wirksam. Diese AGB werden in einzelnen Geschäftsbereichen (z.B. Voice over IP = VoIP, oder Internet-by-Call ) durch besondere AGB ersetzt bzw. ergänzt.
(03) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Anbieter weist seine Kunde schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
(04) Der Anbieter ist befugt, schuldbefreiend sämtliche Rechte und Pflichten aus Dauerschuldverhältnissen für die Zeit nach Ende ihrer vertraglichen Mindestlaufzeit auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz zu übertragen (Wechsel des Vertragspartners). Der Anbieter kündigt den Wechsel mindestens 2 Monate vor Wirksamwerden des Wechsels an. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen - jedoch nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Wechsel des Vertragspartners wirksam wird, falls der Vertrag nicht gemäß § 3 dieser AGB früher endet.
§ 2 Vertragsangebot, Vertragsschluss
(01) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart schuldet der Anbieter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Stand der Technik. Der Anbieter ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.
(02) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer ange-messenen Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen vom Anbieter für den Kunde zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen, behördlichen Auflagen und anderen hoheitlichen Maßnahmen notwendig ist.
(03) Soweit der Anbieter kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert den Anbieter den Kunden unverzüglich. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz.
(04) Der Anbieter ist im Rahmen von laufenden Verträgen berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Voraussetzungen für eine solche Änderung sind technische Verbesserungen, Änderungen des geltenden Rechts, behördliche Auflagen und andere hoheitliche Maßnahmen.
(05) Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, das Ausfallen der Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen entbinden während ihrer Dauer den Anbieter von der Leistungspflicht. Der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
(06) Termine und Fristen sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn diese vorab ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden und der Kunden seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig nachgekommen ist.
§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung
(01) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenantrages durch den Anbieter bzw. mit der ersten Erfüllungshandlung durch den Anbieter zustande. Der Anbieter steht es frei, eine Vertragsbindung mit dem Kunden einzugehen oder nicht.
(02) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung des Dienstes.
(03) Verträge können von beiden Seiten durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung des Kunden muss dem Anbieter schriftlich per Brief oder Fax zugehen. Der Anbieter kann in jeder Weise in Textform kündigen, z.B. per Mail oder durch Eintrag im Kundenaccount, in den sich der Kunde zur Nutzung des Dienstes einloggen muss. Bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis vom Anbieter durch Einstellung des Dienstes beendigt werden. Der Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, sofern dies unschwer und ohne Kosten möglich ist (z.B. per Mail an die letzte bekannte Mailadresse, in der Rechnung, auf der Homepage) oder wenn der Kunde zur Vermeidung rechtlicher Nachteile auf die förmliche Benachrichtigung angewiesen ist. Die Einstellung des Dienstes durch den Anbieter beendet den Vertrag nur dann, wenn dies zumindest intern formell z.B. durch einen Vermerk im Kundenkonto, dokumentiert wird.
(04) Eine Kündigungsfrist besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Kündigungen zur Unzeit sind unzulässig, wenn kein wichtiger Grund vorliegt, zur Unzeit zu kündigen.
(05) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündbar. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar, soweit nicht im Auftragsformular oder der Leistungsbeschreibung etwas anderes vereinbart ist.
(06) Wird während der Laufzeit der Verträge eine Änderung der Dienste vereinbart, so gilt ab dem Wechsel des Dienstes eine neue Mindestlaufzeit, die der ursprünglich vereinbarten entspricht.
(07) Der Anbieter hat ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht, wenn der Kunde wesentliche Vertragsverletzungen begeht und dieses Verhalten trotz Aufforderung durch den Anbieter nicht unverzüglich unterlässt oder gegebenenfalls rückgängig macht. Davon umfasst ist insbesondere die Nutzung der Dienste des Anbieters in betrügerischer oder sonst strafrechtlich relevanter Absicht oder die Manipulation an vom Anbieter zur Verfügung gestellten technischen Geräten und Einrichtungen.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(01) Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieter-Dienste sachgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen.
(02) Er ist auch und insbesondere dazu verpflichtet, folgende Handlungen zu unterlassen:
a. unaufgefordertes Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Junk-Mail),
b. missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (Verbot von Blockaden fremder Rechner etc.),
c. unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking),
d. Durchsuchung eines Netzwerks nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning), die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdienste), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen (Dupes, Mail Relaying),
e. das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IP-Spoofing) und Verbreitung von Viren (soweit ihm möglich);
(03) Er hat sicherzustellen, dass seine auf dem Server des Anbieters eingesetzten Skripten und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch der Anbieter stören könnten.
(04) Weiterhin muss er sicherstellen, dass bei der Nutzung der Dienste des Anbieters nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird und insbesondere keine Inhalte in das Internet eingebracht werden oder für andere verfügbar gemacht werden, die die genannten Schutzgüter verletzen.
(05) Es ist anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben.
(06) Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm gewählte Adressenbezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
(07) Der Kunde muss der Anbieter innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens oder der Bezeichnung des Kunden, unter der er in den Betriebsunterlagen des Anbieters geführt wird, sowie jede Änderung der Anschrift mitzuteilen.
(08) Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, den Dienst ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen, bis der vertragswidrige Zustand beseitigt ist. Verstößt der Kunde gegen eine der oben genannten Pflichten, ist der Anbieter sofort - in den Fällen der Absätze 2 und 7 nach erfolgloser Abmahnung - zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Falls der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen Schadens bzw. zu einer entsprechenden Haftungsfreistellung verpflichtet. Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich von jeder Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzwerkes zu unterrichten.
(09) Erlangt der Anbieter von einer unerlaubten Handlung des Nutzers Kenntnis oder wird der Anbieter nach den §§ 9,10 TMG von einer vermeintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch 1 XNET erforderlich sein, wird der Anbieter diesem nachkommen.
§ 5 Entgeltliche und unentgeltliche Nutzung durch Dritte
(01) Eine direkte oder mittelbare unentgeltliche Nutzung der Anbieter-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
(02) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Er verpflichtet alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste des Anbieters ermöglicht, in geeigneter Weise zur Einhaltung der Regeln zu Absatz 4. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(03) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Anbieter-Dienste durch Dritte entstanden sind soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
(04) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Leistungen des Anbieters entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Anbieter hat die Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Dritte sind auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG.
(05) Der Anbieter hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag unter Beachtung der Voraussetzungen des TKG zu kündigen und sich durch den Vertragspartner den dadurch entstandenen Schaden ersetzten zu lassen.
§ 6 Abrechnung
(01) Entgelte für die Einrichtung eines Dienstes werden dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt. Monatliche nutzungsunabhängige Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Sonstige Entgelte - insbesondere nutzungsabhängige Entgelte - sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug stellt der Anbieter im Falle einer Rücklastschrift dem Kunden die Kosten für die Rücklastschrift in Rechnung, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat.
(02) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein (Wertstellung!). Die Leistungsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(03) Der Anbieter speichert die Verbindungsdaten für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversand. Die Daten werden anschließend gelöscht, es sei denn, der Kunde zahlt nicht bzw. bringt innerhalb dieser Frist Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung vor. Einwendungen, die der Kunde nach Ablauf dieser Frist vorbringt, sind ausgeschlossen.
(04) Darüber hinaus gelten die in den jeweiligen Nutzungsbedingungen genannte Zahlungsbedingungen.
§ 7 Haftung, Gewährleistung
(01) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(02) Sofern der Anbieter fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragstypisch und vorhersehbar sind Schäden bis Euro 250.000.00 oder - wenn darüber liegend - bis zum Zweifachen des Jahresauftragsvolumens für die betroffene Dienstleistung.
(03) Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der Telekommunikationsgesetzes (TKG) haftet der Anbieter für Vermögensschäden gemäß § 44a TKG. Ist der Kunde seinerseits Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der TKG, haftet der Anbieter ihm gegenüber für Vermögensschäden - im Falle einer Schadensverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen - in Höhe der gesetzlichen Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber seinen Endkunden gemäß § 44a TKG haftet.
(04) Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Anbieter nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
(05) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
(06) Der Anbieter hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von rechtmäßigen unternehmensinternen Arbeitskampfmaßnahmen nicht zu vertreten.
(07) Beide Parteien haben ein Rücktrittsrecht von jeder Leistung die der Anbieter nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen zur Verfügung stellen kann. Und von allen anderen Dienstleistungen, die im direkten Vertragsverhältnis zu dieser Leistung stehen. Beide Parteien sind nach Rücktritt einer der beiden Parteien von Forderungen des jeweils anderen befreit. Dieses Recht ist nach Bereitstellung des Dienstes und im Verlauf der ersten 30 Tage nach Beauftragung ausgeschlossen.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
(01) Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(02) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
§ 9 Zahlungsverzug
(01) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Anschluss zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilmäßig.
(02) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(03) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Anbieter vorbehalten, insbesondere können die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht werden.
(04) Der Anbieter ist befugt, den Kunden wegen einer Geldschuld durch Mahnung in Verzug zu setzen.
(05) Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder eine vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder andere konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bestehen.
§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Antragsdaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG), gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
(01) Erfüllungsort ist Bad Neustadt a. d. Saale, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Bad Neustadt a. d. Saale.
(02) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(03) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
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